Es ist kaum zu glauben: 3/4 aller Deutschen haben nicht für den Notfall vorgesorgt. Sie gehen zu Unrecht davon aus, dass man für seine Familienangehörigen rechtlich handeln und entscheiden darf, wenn diese wegen Unfall, Krankheit oder Alter hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind. Doch das stimmt nicht! Der erste Beitrag von insgesamt drei Artikeln aus der Reihe “Sicher für die Zukunft vorsorgen“ erklärt, wie Sie und Ihre Angehörigen mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sicher und sorgenfrei leben.
Deshalb ist Vorsorge wichtig!
Anders als die Mehrheit der Deutschen meint, kennt das deutsche Recht keine automatische Vertretungsberechtigung. Es existiert auch kein umfassendes Sorgerecht für erwachsene Angehörige, wenn diese nicht mehr selbst entscheiden können. Dabei sind solche „Notfälle“ bei 2.5 Millionen Verkehrsunfällen, 400.000 Verletzten und mehr als 3.000 tödlich Verunglückten in Deutschland jährlich keine Seltenheit.
Private Sorgen
Kann zum Beispiel der Ehemann nach einem Unfall nicht mehr selbst über die dringend notwendige medizinische Behandlung entscheiden, darf dies nicht unmittelbar die Ehefrau. Auch anderen Familienmitgliedern – wie etwa dem Sohn oder der Tochter oder den Eltern des Betroffenen – ist dies rechtlich nicht erlaubt. Selbst wenn diese genau wissen, was der Betroffene zum Beispiel von lebensverlängernden Maßnahmen hält: Ohne vorherige Regelung dürfen Familienmitglieder keine rechtlich relevanten Erklärungen und Handlungen für volljährige Angehörige vornehmen, wenn diese nicht mehr selbst entscheiden oder handeln können.
Geschäftliche Sorgen
Besonders gravierend sind die Folgen für Unternehmer ohne Vorsorge: Bestehende Aufträge sind nicht mehr auszuführen. Rechnungen können nicht mehr geschrieben werden. Banküberweisungen sind nicht mehr möglich. Löhne werden nicht mehr gezahlt. Es können keine neuen Aufträge vereinbart und keine neuen Waren bei den Lieferanten bezogen werden. Die Folge ist: Das Unternehmen steht mit seinen Angestellten still, wenn der Unternehmensinhaber keine Vorsorge für den Ernstfall getroffen hat. Die Sozialabgaben sind fällig und die Sozialversicherungsträger drohen bei ausbleibenden Zahlungen schnell mit Konsequenzen. Die unternehmerische Existenz ist dadurch schnell gefährdet.
Was ist das Rechtsproblem?
Mangels entsprechender Vorsorge können und dürfen die Angehörigen und Verwandten das Familienmitglied nicht rechtswirksam vertreten.
Ohne Vorsorge besteht große Rechtsunsicherheit. Das sind die häufigsten Ängste der Betroffenen:
- Wer regelt die privaten und geschäftlichen Angelegenheiten?
- Es stehen Entscheidungen über die ärztliche Behandlung an. Wer entscheidet über die lebenswichtigen Untersuchungen und Behandlungen? Wie soll in kritischen Situationen medizinisch behandelt werden?
- Wer übernimmt wie die Betreuung?
- Wie wird das Vermögen im Falle des Todes verteilt, damit der überlebende Ehegatte und die Angehörigen versorgt sind?
- Wie können Streit und Konflikte in der Familie im Erbfall vermieden werden?
Die überwiegende Mehrheit der Deutschen hat es versäumt, eine Vorsorge für den Notfall zu treffen. Es besteht rechtlich Ungewissheit, wenn sie nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden und zu handeln. Da es den Angehörigen nicht ohne weiteres möglich ist, für volljährige Familienmitglieder Entscheidungen treffen zu können, droht Handlungsunfähigkeit. Die notwendigen Entscheidungen können folglich nicht für das Familienmitglied getroffen werden.
Betreuung & Betreuungsgericht
Die Angehörigen sind in solchen Notsituationen gezwungen, schnellstmöglich beim Gericht eine rechtliche Betreuung zu beantragen. Das Betreuungsgericht wird einen Betreuer bestellen. Das ist erforderlich, wenn ein Volljähriger seine persönlichen, finanziellen und medizinischen Entscheidungen und – im unternehmerischen Bereich – seine geschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.
Die Bestellung eines Betreuers seitens des Betreuungsgerichts birgt jedoch zu zwei Gefahren:
Risiko: Fremdbetreuung
Die Person des Betreuers ist nicht sicher vorherzusagen. Das Gericht muss nämlich nicht den Ehegatten oder einen sonstigen Angehörigen als Betreuer einsetzen. Zwar nimmt das Gericht auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Umstände Rücksicht. Wenn jedoch innerfamiliäre Interessenkonflikte bekannt werden, kann das Gericht nach seinem Ermessen auch einen „Fremdbetreuer“ wählen. Dies hat die häufig unerwünschte Folge, dass ein unbekannter Dritter die privaten, medizinischen und geschäftlichen Entscheidungen über die ärztliche Versorgung trifft. Das ist den Wenigsten recht. Nur selten kennt sich der Fremdbetreuer nämlich medizinisch und geschäftlich aus. Deshlab leitet meist das Unternehmen sehr unter einer Fremdbetreuung.
Nachteil: Handlungsunfähigkeit
Zweite große gefahr ist die Zeitschiene! Ein Betreuungsverfahren kann leicht mehrere Wochen oder gar Monate dauern. Insbesondere wenn keine Einigkeit zwischen den Beteiligten besteht. In der Zwischenzeit können keine wirksamen Handlungen und rechtsverbindlichen Entscheidungen getroffen werden. Das ist persönlich und medizinisch ungünstig. Für ein Unternehmen ist es häufig existenzgefährdend, wenn der Chef zum Beispiel nach einem Unfall ausfällt und keine Entscheidung mehr treffen kann.
Mit der richtigen Vorsorge: sicher und sorgenfrei leben
Diese Nachteile, Ängste und Sorgen für den Betroffenen und dessen Angehörige können schnell, unkompliziert und kostengünstig vermieden werden. Mit der richtigen Vorsorgeregelung wissen wir uns und unsere Familie sicher und versorgt, auch wenn wir nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden und zu handeln. Mit der richtigen Vorsorge lässt sich sicher und sorgenfrei leben.
Das sind die Vorteile, wenn Sie vor Eintritt der Notsituation Vorsorge treffen:
Vorteil Vorsorge
- Selbstbestimmung und Kontrolle auch im Notfall, bei Krankheit und im Alter
- Sicherheit, sich selbst und seine Familie persönlich wie finanziell auch nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im Alter versorgt zu wissen.
- Sorgenfrei in die Zukunft starten: ruhig und sicher leben.
Persönliche Vorsorge als erster Baustein
Jede Vorsorge-Maßnahme sollte drei Bausteine einer umfassenden Regelung beinhalten:
- Erstens: Die medizinische Versorge wird mittels einer Patientenverfügung geregelt. Damit schaffen Sie ohne großen zeitlichen Aufwand und mit vernünftigen Kosten die gewünschte Sicherheit in Notsituationen. Sie geben gleichzeitig Ihren Angehörigen Leitlinien für Ihre medizinische Fürsorge an die Hand. Das erleichtert Ihren Liebsten die schwierigen Entscheidungen der richtigen Behandlungsmethode. Diese Patientenverfügung ist Gegenstand des zweiten Beitrags aus dieser Reihe „Sicher für die Zukunft vorsorgen“. Hier lesen Sie mehr dazu.
- Zweitens: Die finanzielle Vorsorge wird mittels einer individuellen und maßgeschneiderten Nachlassplanung geregelt. Mit einer klaren und eindeutigen Vermögensnachlassplanung vermeiden Sie innerfamiliären Streit zwischen den Angehörigen. Das spart Ihnen, Ihren Angehörigen und – wenn Sie unternehmerisch tätig sind: Ihrem Unternehmen – bares Geld. Wie Sie mit Testament, Erbvertrag und den sonstigen Möglichkeiten letztwilliger und lebzeitiger Verfügungen zur Vermögensnachfolge ihren finanziellen Nachlass planen lesen Sie im dritten Beitrag unserer Reihe „Sicher für die Zukunft vorsorgen“. Hier lesen Sie mehr zur finanziellen Nachlassplanung.
- Drittens: In diesem Beitrag geht es um die persönliche Vorsorge. Jeder hat es selbst in der Hand, einen drohenden persönlichen und wirtschaftlichen Schaden in Zeiten abzuwenden, in denen man selbst nicht mehr handeln kann. Auch die medizinische Versorgung, Behandlung und Pflege sind Teil der persönlichen Sorge. jeder trägt hierfür die Verantwortung, uns zwar gegenüber sich selbst und – was Viele nicht bedenken – auch gegenüber den nächsten Angehörigen. Gleichzeitig ist die persönliche Sorge nicht schwer. Wie diese funktioniert, ist Gegenstand dieses Beitrages.
So wirkt „persönliche Vorsorge“
Die persönliche Vorsorge zielt darauf ab, dass für Sie als Betroffenen auch dann rechtsverbindlich entschieden und gehandelt werden kann, wenn Sie nach einem Unfall, wegen Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst entscheiden und handeln können. Erst wenn Sie mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für morgen vorgesorgt haben, können Sie heute sicher und sorgenlos leben.
- Sie bestimmen, wer als Ihr Vertreter und Betreuer Ihre finanziellen, persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten regelt. Sie wissen Ihre Vermögensangelegenheiten in guten Händen: die Verwaltung Ihrer Immobilien, die Kontoführung, Ihre Verträge und die Vertretung gegenüber Kliniken, Heimen, Behörden und Versicherungen samt der Bearbeitung Ihrer Post.
- Sie verhindern eine (Fremd-) Betreuung samt langwieriger Blockadephase: Ihre Angehörigen können nahtlos für Sie handeln und entscheiden.
- Sie regeln, wer über Ihre medizinische Versorgung entscheidet. Kein unbekannter Dritter, sondern Ihre Vertrauensperson spricht mit Ärzten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Nur sie entscheidet über die Untersuchung, die medizinische sowie medikamentöse Behandlung, die Unterbringung und – wenn es sein muss – auch über notwendige freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Ihre Vertrauensperson und nicht ein unbekannter Dritter bestimmt über die Fortführung oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Weitere Aufgaben des Bevollmächtigten sind: Die Bestimmung des Aufenthalts und des Umgangs mit und zu Ihnen, sowie die Organspende.
Inhaltlich können Sie die Leitlinien zur medizinischen Versorgung in einer Patientenverfügung festlegen. Die Patientenverfügung ergänzt somit die Vorsorgevollmacht inhaltlich. Sie bestimmt das „Wie“ der medizinischen Fürsorge. Teil der persönlichen Vorsorge ist jedoch, wer diese Inhalte kommuniziert und im Einzelfall auch inhaltlich rechtsverbindlich entscheidet.
Vermeiden Sie heute kostspielige Fehler, die Sie, Ihre Angehörigen und – wenn Sie Unternehmer sind – Ihren Betrieb in der Zukunft teuer zu stehen kommen. Ist der Unfall passiert oder der Notfall eingetreten, ist es zu spät.
Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag & Betreuungsverfügung
Sorgen Sie heute mit Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag und Betreuungsverfügung für ein sorgenfreies Leben. Regeln Sie deshalb jetzt den Fall, wenn Sie nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sein, selbst für sich zu sorgen, zu entscheiden und zu handeln.
Dies können Sie mit Hilfe von Standardformularen in einfach gelagerten Fällen selbst regeln. Verschiedene Verlage bieten hierfür schlichte Standard-Formulare zum Erwerb an:
- Verschiedene Behörden und Ministerien bieten auf ihren Internetseiten Informationsmaterial und Mustertexte zum Download an. So wird zum Beispiel auf der Seite des Saarländischen Ministeriums der Justiz ein Formularsatz kostenlos zum Download angeboten.
- Die Stiftung Warentest veröffentlich hierfür zum Beispiel ein „Vorsorge-Set„.
- Im Verlag C.H. Beck erscheint für Nichtjuristen zum Beispiel die Broschüre „Die Vorsorgevollmacht„.
- Die Verbraucherzentrale NRW e.V. bietet beispielsweise „Das Vorsorge-Handbuch“ zum Kauf an.
Beachten Sie jedoch:
Eine individuelle und maßgeschneiderte Vorsorge-Lösung durch einen auf das Seniorenrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist Mustern in Broschüren und im Internet stets vorzuziehen. Standardmuster berücksichtigen nie die Besonderheiten in Ihrem Fall. Keine Vorsorge-Lösung ist wie die andere. Die im Internet abrufbaren Formulare sind häufig außerdem veraltet.
Häufig wissen Laien auch nicht sicher, was sie mit den Klauseln wirklich rechtlich regeln.
Fehlende Rückfragen und Erläuterungen seitens eines Rechtsanwalts führen dazu, dass eine Regelung mit unliebsamen und unerwünschten Folgen getroffen wird. Dies bleibt meist unentdeckt. Die ungünstigen Folgen werden in der Praxis erst im Ernstfall ersichtlich. Dann ist es aber meist zu spät und der Fehler kann nicht mehr geheilt werden.
Deshalb empfehlen „Finanztest 9/2018“ und Handelsblatt, 26.02.2019, zur Sicherheit:
Eine persönliche Beratung durch einen … Anwalt ist ohnehin durch kein Onlineangebot zu erreichen.“
Damit Sie die Standardformulare sicher einsetzen und das für die anwaltliche Beratung sinnvolle Hintergrundwissen besitzen, fassen wir für Sie knapp im Überblick zusammen, was Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag und Betreuungsverfügung bedeuten:
Die “Vorsorgevollmacht”: für die persönlichen Angelegenheiten
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer in der Notsituation für Sie handeln soll. Mit der Vorsorgevollmacht erreichen Sie folgende Ziele:
- Sie verhindern ein ungewünschtes und langwieriges gerichtliches Betreuungsverfahren.
- Nicht ein unbekannter vom Gericht bestimmter Dritter, sondern Ihr Ehegatte, Ihr langjähriger Freund oder ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen trifft im Unglücksfall die erforderlichen Entscheidungen. Dies gilt natürlich nur so lange, bis Sie wieder das Ruder übernehmen können.
- Sie schaffen einen nahtlosen Übergang im Notfall: Sie verhindern damit den existenzgefährdenden Stillstand, weil bis zur Bestellung eines Betreuers durch das Gericht keine Entscheidungen getroffen werden können. Der Bevollmächtigte steht sofort parat, wenn Sie nicht mehr selbst handeln können: gegenüber Banken, Vertragspartnern, Behörden und jedem sonstigen Dritten. So beugen Sie größere persönliche, medizinische und wirtschaftliche Schäden vor, sollten Sie persönlich oder als Chef Ihres Unternehmens einmal plötzlich und unerwartet ausfallen.
Zur Risikominimierung: Der “Vorsorgevertrag”
Im Vorsorgevertrag treffen Sie mit dem Bevollmächtigten eine ergänzende Regelung zu Ihrem Vermögensschutz.
- Sie regeln präzise, was der Bevollmächtigte in Ihrem Namen rechtlich darf. Sie begrenzen die Befugnisse des Bevollmächtigten nach Ihrem Willen.
- Gleichzeitig geben Sie dem Bevollmächtigten detaillierte Weisungen, wie er sich in bestimmten Situationen verhalten soll.
- Hierfür ist auch Ihr Bevollmächtigter dankbar. Präzise Vorgaben helfen diesem bei schwierigen Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen für den Bevollmächtigten. Insbesondere konkrete Weisungen zur Einleitung oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen und der Schmerzbehandlung helfen dem Bevollmächtigten in medizinisch kritischen Situationen sehr.
Die “Betreuungsverfügung”: die Extra-Portion Sicherheit
Es gibt seltene Situationen, in denen eine Vorsorgevollmacht nicht in Frage kommt. Dann hilft die Betreuungsverfügung weiter. Meist ist eine solche Betreuungsverfügung aber auch neben einer Vorsorgevollmacht sinnvoll. Warum, ist schnell erklärt:
- wenn der in der Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte das Amt nicht übernimmt,
- wenn die Vorsorgevollmacht lückenhaft ist oder
- wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht bestehen.
Die Betreuungsverfügung ist deshalb in aller Regel neben einer Vorsorgevollmacht wichtig und sichert Ihren Willen nachhaltig ab.
Die Betreuungsverfügung wirkt auf die gesetzliche Betreuung ein. Diese verhindert nicht die Bestellung eines Betreuers, bestimmt für die Person und den Inhalt der Betreuung jedoch weithin verbindliche Vorgaben. Mittels der Betreuungsverfügung regeln Sie:
- wer Betreuer werden soll und wer gerade auch nicht und
- mit welchem Inhalt die Betreuung erfolgen soll.
Fazit: Mit Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung sicher & sorgenlos leben
Jede Vorsorgemaßnahme schaff Sicherheit für Sie selbst, für Ihre Angehörigen und – wenn Sie Unternehmer sind – für Ihren Betrieb. Regeln Sie heute die Rahmenbedingungen, wenn Sie nach einem Unglück, bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr selbst in der Lage sind, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen. Ist der Vorsorgefall eingetreten und wurde nichts geregelt, ist es hierfür meist zu spät.
Damit ist Vorsorge keinesfalls nur ein Thema des hohen Alters oder bei bevorstehender Krankheit. Jeder Volljährige – gleich ob Mann oder Frau, gleich ob junge Familie oder im gesetzten Alter – profitiert von der Vorsorge. Es ist unser Anliegen, hierauf immer wieder hinzuweisen. Es gilt die alte Weisheit: Vorsorgen ist günstiger als Nachsorgen. Dies gilt gerade auch für die Themen unserer Reihe „Sicher für die Zukunft vorsorgen“.
Mit Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag und Betreuungsverfügung …
- regeln Sie heute Ihre persönlichen, finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten in Ihrem Interesse, zum Wohle Ihrer Angehörigen und – wenn Sie Unternehmer sind – Ihres Betriebes.
- übernehmen Sie schon heute Verantwortung für die wirtschaftliche, persönliche und gesundheitliche Selbstbestimmung in Zeiten, in denen man nicht mehr zu eigenen Entscheidungen und Handlungen in der Lage ist.
- schaffen Sie für sich selbst, Ihren Ehegatten, Ihre Angehörigen und Ihr Unternehmen samt Ihren Mitarbeitern Sicherheit und Kontinuität.
- vermeiden Sie heute kostspielige Fehler und Risiken von morgen.
- entscheiden Sie sich aktiv für ein Leben frei von Angst und Sorgen vor ungeregelten Notsituationen, wenn sie nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst in der Lage sind, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
- werden Sie ihrer Verantwortung gegenüber ihren Angehörigen gerecht, in Notsituationen alles Erforderliche geregelt, den Familienfrieden gewahrt und damit Streit und Konflikte unter den Angehörigen vermieden zu haben. Ihre Angehörigen werden Ihnen dankbar sein, wenn feststeht, wer, wann welche Entscheidungen im Ernstfall zu treffen hat.
Weiteres zur Rundum-Vorsorge
Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag und Betreuungsverfügung sind der erste wichtige Baustein, um sicher und sorgenfrei in der Zukunft leben zu können. Damit regeln Sie Ihre persönlichen, finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten. Sie schaffen Sicherheit für Sie, für Ihre Angehörigen und für Ihren Betrieb, wenn Sie hierzu nach einem Unglück, bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr selbst in der Lage sind.
Zwei weitere Bausteine sind für eine umfassende Vorsorge zusätzlich erforderlich:
- Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie Ihre gesundheitliche Fürsorge, medizinische Versorgung und ärztliche Heilbehandlung, wenn Sie nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind. Gleichzeitig geben Sie mit der Patientenverfügung Ihren Angehörigen und Ihren Ärzten die für Sie wichtigen Leitlinien Ihrer medizinischen Versorgung an die Hand. Das „Wie“ der medizinischen Versorgung regeln Sie also in einer Patientenverfügung. Das erleichtert Ihren Liebsten die schwierigen Entscheidungen der gewünschten medizinischen Behandlung. Eine Patientenverfügung ist folglich ein weiterer wichtiger Beitrag zur Rundum-Vorsorge. Deshlab widmen wir uns der Patientenverfügung gesondert in dieser Reihe „Sicher für die Zukunft vorsorgen„. Hier lesen Sie mehr zur Patientenverfügung.
- Schließlich setzen Sie mit einer maßgeschneiderten finanziellen Nachlassplanung für die Zeit nach dem Tod Ihre Wünsche zur Vermögensnachfolge um. Damit sichern Sie Ihren Ehegatten und Ihre (Enkel-) Kinder finanziell ab und wenden den Personen die Vermögenswerte zu, wie Sie es wünschen. Eine frühzeitige und individuelle Nachlassplanung vermeidet wirtschaftlichen Schaden für die Familie und für Ihr Unternehmen. Insbesondere wahrt diese den Familienfrieden. Wie Sie mit Testament, Erbvertrag und den sonstigen Möglichkeiten letztwilliger und lebzeitiger Verfügungen zur Vermögensnachfolge ihren finanziellen Nachlass planen, lesen Sie im dritten Beitrag unserer Reihe „Sicher für die Zukunft vorsorgen„. Hier lesen Sie mehr zur finanziellen Nachlassplanung.
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